Das Wunschrad mit Steuervorteilen beim Fahrradgiganten

Um den Arbeitsplatz zu erreichen, benutzen immer mehr Menschen das Fahrrad. Dafür ist das alltägliche Verkehrsgeschehen in unseren Städten verantwortlich, da immer mehr Menschen neben dem steigenden Umweltbewusstsein auch auf einen gesunden Lebensstil wertlegen. Der Anstieg des Absatzes von E-Bikes und Pedelecs ist dafür verantwortlich, dass sich die Gruppe der pedalierenden Pendler vergrößert.

Leasingräder werden seit März 2019 noch einmal deutlich umfangreicher gefördert und steuerlich begünstigt, dies ist ein weiteres Argument, das Fahrrad zukünftig als Verkehrsmittel zu nutzen. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für das Dienstrad zusätzlich zum Gehalt, dann ist dieses sogar steuerfrei. Für die private Nutzung des Dienstrades entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils.

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Details zum Fahrrad-Leasing

Ab Januar 2019 entfällt die bisherige 1 %-Regel für Leasingräder, dank der Anpassung der Steuerregelung. Von der Besteuerung des sogenannten geldwerten Vorteils sind geleaste Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs befreit, wenn der Arbeitgeber diesen zum Gehalt zusätzlich übernimmt. Dem Arbeitnehmer wird beim Fahrrad-Leasing ein Fahrrad oder E-Bike zur dienstlichen oder privaten Nutzung, gegen eine monatliche Rate durch den Arbeitgeber überlassen. Dabei werden die monatlichen Raten direkt vom Bruttolohn der Arbeitgeber gezahlt. Hierbei verringert sich das zu versteuernde Einkommen. Steuern werden dadurch eingespart und die Arbeitnehmer bekommen beim Fahrrad-Leasing ein hochwertiges Fahrrad günstiger als beim Direktkauf.

Seit März 2019 greift die neue 0,5 % Regel ein, wenn sich der Mitarbeiter per Gehaltsumwandlung an den Kosten für das Dienstfahrrad beteiligt. Die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung des geldwerten Vorteils halbiert sich bei der privaten Nutzung. Welcher Höhe das Steuerersparnis hat, ist vom individuellen Einkommen, der Steuerklasse und den jeweiligen Freibeträgen abhängig. Im Vergleich zum Kauf spart der Arbeitnehmer beim Fahrrad-Leasing bis zu 40 %. Die Arbeitgeber erhalten dadurch wenige Lohnnebenkosten und motivierter Arbeitnehmer.

Das Steuermodell und seine Funktion

Das geleaste Fahrrad ist meistens mit einem Wartungsvertrag kombiniert, der Arbeitgeber überlässt es dann dem Arbeitnehmer. Die Private Nutzung des Fahrrades für den Arbeitnehmer muss monatlich mir einem Prozent als geldwerten Vorteil auf den Listenpreis versteuert werden. Dabei wird der Listenpreis auf voll 100,00 € abgerundet.

Fahrrad Leasing mit Fahrradgigant

Beispielsweise kostet das Fahrrad 1.000,00 €, der Arbeitgeber muss dann 120,00 € (12 x 10,00 €) als jährlichen geldwerten Vorteils versteuern. In Form einer Gehaltsumwandlung zahlt der Arbeitgeber diese 120,00 € an den Arbeitnehmer. In Höhe der Leasingrate behält der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Gehalts und wandelt diesen Teil in einen sogenannten Sachlohn um. Diesen Betrag kann der Arbeitgeber als Betriebsausgaben absetzen. Im Umkehrschluss erhält der Arbeitnehmer einen um die Leasingrate verminderten Barlohn und den Sachlohn in Form des überlassenen Fahrrads. Entsprechend vermindert sich die Einkommenssteuer des Arbeitnehmers. Diese Gehaltsumwandlung ist natürlich auch in Zuge einer Gehaltserhöhung umsetzbar.

Fahrrad Leasing

Die meist gestellten Fragen über Fahrradleasing

Ein Fahrrad-Leasingunternehmen ist ein Dienstleister, den man als eine Art Vermieter bezeichnen kann. Dieser handelt als Dienstleister zwischen dem Fachhändler und dem Leasinggeber. Er kauft das gewünschte Rad beim Fachhändler und überlässt dies gegen eine Gebühr dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber überlässt das Fahrrad dem Mitarbeiter, der in der Regel die Gebühr übernimmt. Am Ende der Laufzeit besteht die Möglichkeit, das Fahrrad für einen Restwert vom Leasingunternehmen zu kaufen. Der Restwert liegt je nach Leasingunternehmen zwischen 10 - 18 %.

Leasing ist eine andere Art der Miete. Beim Fahrrad Leasing wird Ihnen ein Fahrrad, E-Bike oder Pedelec von Ihrem Arbeitgeber, gegen eine monatliche Nutzungsgebühr, zur dienstlichen oder auch zur privaten Nutzung vermietet. Die Nutzungsgebühr wird monatlich von Ihrem Bruttolohn einbehalten. Aufgrund dessen vermindert sich ihr zu versteuerndes Einkommen. Somit haben Sie einen Steuervorteil gegenüber dem direkten Kauf. Das Leasing läuft über 36 Monate. Nach Ende der Laufzeit haben Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug zu einem Restwert vom Leasingunternehmen zu kaufen. Der Restwert liegt je nach Leasingunternehmen zwischen 10 - 18 % vom UVP-Preis.

Fahrrad-Leasing mit Fahrradgigant bietet Ihnen eine erfolgreiche Möglichkeit, wie Sie kostengünstig zu Ihrem gewünschten Fahrrad kommen können. Eine Versicherung ist im Leasing mit einbezogen, die jährliche Wartung kann auf Wunsch mit einbezogen werden. Da die Leasingrate direkt von Ihrem Bruttogehalt gezahlt wird, sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Sie können durch die am Ende angebotene Übernahme des Fahrrades, E-Bike oder Pedelec abhängig von der Steuerklasse und den Steuerfreibeträgen, zwischen 20 % und 40 % Prozent im Vergleich zu einem klassischen Kauf sparen. Darüber hinaus ist Ihr Dienstfahrrad über die gesamte Vertragslaufzeit versichert. Die Höhe des Ersparten lässt sich nach einer Berechnung einfach und schnell ermitteln. Nutzen die dafür gerne unseren Vorteilsrechner.

Sie haben grundsätzlich beim Leasing die freie Wahl welches Fahrrad Sie leasen möchten, da es hier keine Einschränkungen gibt. Auch individuelle Zusammenstellungen sind möglich. Bedingung hierfür ist aber, dass wegen dem Verwaltungsaufwand des Leasinganbieters, je nach Leasing-Anbieter, der Mindestwert i. d. R. nicht unter 499,00 € inklusive Mehrwertsteuer liegen darf. Die Angebotspalette kann der Arbeitgeber einschränken sowie einen Maximalpreis festlegen.

Festverbaute Zubehörteile oder auch Schlösser können in den Gesamtwert des Fahrrads mit einfließen. Wichtig ist nur, dass das Zubehör fest am Fahrrad montiert ist. Am Ende muss lediglich eine einheitliche Rechnung mit einem Gesamtbetrag ausgewiesen werden, auf der ein Leasingangebot erstellt werden kann. Hierbei ist zu beachten das der Gesamtwert mindestens bei 499,00 € liegen muss.

Für Ihren Arbeitgeber entstehen keine Kosten. Außer für den minimalen Verwaltungsaufwand, die Unterzeichnung des Überlassungsvertrags und die Gehaltsumwandlung die anfallen. Die Arbeitgeber profitieren hier von geringeren Sozialabgaben, wegen der Gehaltsumwandung.

Bei Interesse am Fahrrad-Leasing erhält Ihr Arbeitgeber alle relevanten Informationen über die Vertragsbindung und deren Vertragsabwicklung von uns zur Verfügung gestellt. In der Regel wir wird ein kostenloser Rahmenvertrag mit dem Leasinganbieter unterzeichnet und der Arbeitgeber erhält eine Partnernummer. Eine Mindestabnahme ist keine Pflicht. Die Leasingdetails zwischen Arbeitgeber und dem Leasinganbieter sind im Vertrag geregelt. Bei allen Fragen zum Thema Fahrrad-Leasing beraten wir Ihren Arbeitgeber gerne. Melden Sie sich dazu gerne unter leasing@fahrradgigant.de. Wir werden Sie dann kostenfrei zurückrufen und alle weiteren Fragen durchgehen.

Ja, wenn man beachtet das der Gesamtwert inkl. Zubehör den Betrag von 499,00 € inkl. Mehrwertsteuer nicht überschreitet, könne alle Rad-Typen von Fahrradgigant als Leasingrad ausgewählt werden. Bei sehr stark rabattierten Rädern fällt der Steuervorteil geringer aus, weil der zu versteuernde geldwerte Vorteil auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für das Fahrrad erhoben und auf volle 100,00 € abgerundet wird.

Während der 36-monatigen Vertragslaufzeit gehört das Fahrrad bis zur optimalen Übernahme aus rechtlicher Sicht der Leasinggesellschaft. Verantwortlich für die Pflege und Wartung des Leasingrades sind allerdings Sie. Auf Wunsch kann dies in die Leasingrate mit einfließen. Hierbei müssen Sie jedoch abwägen ob sich die monatlichen Mehrkosten lohnen. Häufig ist es günstiger, die Mehrkosten selbst zu tragen. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Es bedeutet, dass Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts nicht ausbezahlt bekommen, sondern dies in Form eines Sachbezugs erhalten. Bruttogehalt wird also um die monatlich zu entrichtende Leasingrate gemindert und im Gegenzug wird Ihnen das geleaste Dienstfahrrad zur Verfügung gestellt. Dadurch entstehen Steuervorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Seit März 2019 wird dieser nach der sogenannten 0,5 % Regel bewertet.

Unabhängig vom Preis oder dem gewählten Fahrrad beträgt die Leasing-Laufzeit inkl. Versicherung für Dienstfahrräder 36 Monate.

Ja, da das geleaste Fahrrad, während der Leasinglaufzeit nicht Ihr Eigentum wie sonst bei einem privaten Fahrrad ist. Die Leasingrate beinhaltet ein umfangreiches Versicherungspaket, das Diebstahl und vieles weiter abdeckt, um die Abwicklung für Sie so angenehm wie möglich zu machen. Somit sind Sie gut abgesichert.

Darunter zählen Fahrräder die als Kleinkrafträder gelten wie z.B. Fahrräder die schneller fahren als 25 km/h, die sogenannten S-Pedelecs. Diese Fahrräder benötigen einen zusätzlichen Versicherungsschutz in Form der Haftpflichtversicherung und wie bei einem Mofa erwerben Sie bei Ihrer Versicherung hierfür ein Nummernschild.

Ja. Ihnen sind bei der Nutzung von Leasingfahrräder keine Grenzen gesetzt. Eine Mindestnutzung und/oder eine Maximalnutzung sind nicht vertraglich vorgeschrieben. Wenn Sie das Fahrrad nur selten oder gar nicht für den Arbeitsweg benutzen, dann kann es steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist allerdings vorher mit dem Arbeitgeber abzuklären.

Hier sind die Details zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber geregelt, wie z. B. die Laufzeit oder die monatliche Leasingrate.

Hier wird festgehalten dass Sie Ihr persönliches Leasingrad in Empfang nehmen. Nachdem Sie die Bestätigung unterzeichnet haben, sind Sie für das Fahrrad verantwortlich und müssen bei der Übergabe bzw. Lieferung darauf achten, dass das Fahrrad frei von Mängeln ist. Danach ist eine Rückgabe an den Hersteller nicht mehr möglich.

Die Bestätigung bleibt unterschrieben und ausgefüllt beim Fahrradgigant. Das Original sendet Fahrradgigant an den Leasinganbieter und behält eine Kopie als Beleg bei sich.

Ja, denn der Arbeitgeber ist dazu berechtigt Zuschüsse zu Ihrem Leasingvertrag zu gewähren. Dabei reduziert sich der Beitrag Ihrer Gehaltsumwandlung, da der Arbeitgeber einen monatlichen Zuschuss zu der Leasingrate dazu gibt. Er ist dazu aber nicht verpflichtet, da es eine freiwillige Leistung ist. Aber auch ohne die Zuschüsse profitieren Sie von der steuerlichen Befreiung des geldwerten Vorteils.

Ja, weil bei der Entfernungspauschale die Wahl des Verkehrsmittels nicht relevant ist. Bei der aktuellen Gesetzgebung (Stand 2016) ist zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Pauschale von 0,30 €/km zu gewähren. Zu beachten ist aber das S-Pedelecs, Fahrräder die schneller als 25 km/h fahren als Kleinkrafträder bezeichnet werden, diese müssen daher ebenfalls mit 0,03 %/km/Monat vom UVP versteuert werden. Jedoch kann auch die Entfernungspauschale bei S-Pedelecs geltend gemacht werden.

Ja. Sie dürfen neben dem Dienstwagen auch ein Dienstfahrrad leasen.

In den meisten Fällen wird die Anzahl durch den Arbeitgeber begrenzt, aber grundsätzlich sind auch mehrere Fahrräder oder E-Bikes möglich.

Falls Sie das Unternehmen verlassen und dies vor dem Ablauf der Leasingzeit, kann Ihnen das Fahrrad zum Kauf angeboten werden. Hierbei gibt es aber verschiedene Varianten. Der Restwert, der noch offen ist, wird zuzüglich zur Berechnung herangezogen.

Im Überlassungsvertrag sind die Details zur Überführung zwischen den Leasinganbietern unterschiedlich geregelt. Einem Wechsel steht grundsätzlich nichts im Wege, wenn Ihr neuer Arbeitgeber bereits denselben Leasinganbieter anbietet.
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